Kostenstruktur mit ärztlicher Verordnung
Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten im Bereich Rehabilitationssport ist eine, von den Krankenkassen genehmigte, ärztliche Verordnung (i.d.R. Formular 56).
Diese kann sowohl von Ihrem Hausarzt, als auch von allen, die jeweilige Indikation betreffenden Fachärzten ausgestellt werden.
Hinzu kommen Verordnungen nach stationären Aufenthalten, die durch den Rentenversicherungsträger abgedeckt werden.
Kostenstruktur für Selbstzahler bzw. Vereinsmitglieder
Alle unsere präventiven und rehabilitativen Leistungen sind für unsere Vereinsmitglieder auch ohne Verordnung zugänglich. Neben dem aktuellen Vereinsmitgliedschaftsbeitrag ist zudem ein sog. Abteilungsbeitrag monatlich zu entrichten.
Eine Besonderheit stellt die präventive Maßnahme Aqua Fitness da. Diese ist sowohl für Mitglieder, als auch für Nichtmitglieder zugänglich.
Rehabilitationssport
Indikation Orthopädie (RehaSportif - 1, 2 und 3)
Patienten mit ärztlicher Verordnung
- kostenlos (Weiterführung im Rahmen einer Mitgliedschaft möglich)
Vereinsmitglieder
- 10 EUR/Monat Abteilungsbeitrag
Indikation Onkologie (Brustkrebsnachsorge)
Patienten mit ärztlicher Verordnung
- kostenlos (Weiterführung im Rahmen einer Mitgliedschaft möglich)
Vereinsmitglieder
- 10 EUR/Monat Abteilungsbeitrag
Indikation Kardiologie (Herzsport)
Patienten mit ärztlicher Verordnung
- kostenlos (Weiterführung im Rahmen einer Mitgliedschaft möglich)
Vereinsmitglieder
- 10 EUR/Monat Abteilungsbeitrag
Aqua Fitness
Vereinsmitglieder
- 8 Einheiten zu je 9,00 EUR (72,00 EUR)
Nichtmitglieder
- 8 Einheiten zu je 10,50 EUR (84,00 EUR)