Darmstädter TSG 1846 e.V.  Sektion Gesundheitssport
 

Kostenstruktur mit ärztlicher Verordnung

Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten im Bereich Rehabilitationssport ist eine, von den Krankenkassen genehmigte, ärztliche Verordnung (i.d.R. Formular 56).

Diese kann sowohl von Ihrem Hausarzt, als auch von allen, die jeweilige Indikation betreffenden Fachärzten ausgestellt werden.

Hinzu kommen Verordnungen nach stationären Aufenthalten, die durch den Rentenversicherungsträger abgedeckt werden.


Kostenstruktur für Selbstzahler bzw. Vereinsmitglieder
Alle unsere präventiven und rehabilitativen Leistungen sind für unsere Vereinsmitglieder auch ohne Verordnung zugänglich. Neben dem aktuellen Vereinsmitgliedschaftsbeitrag ist zudem ein sog. Abteilungsbeitrag monatlich zu entrichten.
Eine Besonderheit stellt die präventive Maßnahme Aqua Fitness da. Diese ist sowohl für Mitglieder, als auch für Nichtmitglieder zugänglich.



Rehabilitationssport

Indikation Orthopädie (RehaSportif - 1, 2 und 3)

Patienten mit ärztlicher Verordnung

  • kostenlos (Weiterführung im Rahmen einer Mitgliedschaft möglich)


Vereinsmitglieder

  • 10 EUR/Monat Abteilungsbeitrag


Indikation Onkologie (Brustkrebsnachsorge)

Patienten mit ärztlicher Verordnung

  • kostenlos (Weiterführung im Rahmen einer Mitgliedschaft möglich)


Vereinsmitglieder

  • 10 EUR/Monat Abteilungsbeitrag

 

Indikation Kardiologie (Herzsport)

Patienten mit ärztlicher Verordnung

  • kostenlos (Weiterführung im Rahmen einer Mitgliedschaft möglich)


Vereinsmitglieder

  • 10 EUR/Monat Abteilungsbeitrag


Aqua Fitness

Vereinsmitglieder

  • 8 Einheiten zu je 9,00 EUR (72,00 EUR)


Nichtmitglieder

  • 8 Einheiten zu je 10,50 EUR (84,00 EUR)